Insolvenzschutz

Absicherung

Versorgungszusagen, die über eine Unterstützungskasse durchgeführt werden, unterliegen dem gesetzlichen Insolvenzschutz nach § 7 BetrAVG.

Träger dieses Schutzes ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) in Köln.

Was im Insolvenzfall geschieht

Wird über das Vermögen des Trägerunternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, tritt der PSVaG für die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Leistungen ein. Die Versorgungsberechtigten erhalten ihre Leistungen also auch dann, wenn das Unternehmen selbst nicht mehr besteht.

Beiträge und Meldung

Die Beiträge zum PSVaG trägt das Trägerunternehmen. Die Bemessungsgrundlage wird jährlich gemeldet; die Kasse unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Ermittlung der zu meldenden Werte.