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Betriebliche Altersversorgung

Versorgung, die sich für alle rechnet

Wir kümmern uns

Die Mittelpunkt Mensch Versorgungskasse ist eine überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse. Wir verbinden die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit spürbarer steuerlicher Wirkung für Ihr Unternehmen – ohne Höchstbeträge, ohne Versicherungszwang.

§ 4d EStG

Zuwendungen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig.

§ 7 BetrAVG

Anwartschaften sind über den PSVaG insolvenzgesichert.

Seit 2017

Eingetragen beim Amtsgericht Augsburg, VR 201432.

Der Unterschied

Das Geld bleibt, wo es arbeitet

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse verlassen die zugewendeten Mittel Ihr Unternehmen nicht dauerhaft. Sie fließen als Darlehen zurück und finanzieren dort weiter Ihr Geschäft – während die Versorgungszusage steht.

Kapitalkreislauf der pauschaldotierten Unterstützungskasse: Zuwendung, Darlehen, Zins und Tilgung, Versorgungsleistung

Was die Kasse leistet

Drei Gründe für den Weg über eine Unterstützungskasse

01

Zuwendungen statt Beiträge

Zuwendungen an die Kasse sind nach § 4d EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der zulässige Umfang richtet sich nach dem Leistungsplan; die Vermögensgrenzen prüfen wir jährlich für jedes Trägerunternehmen.

02

Gesetzlicher Insolvenzschutz

Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert. Die Versorgung steht auch dann, wenn das Trägerunternehmen ausfällt.

03

Für Mitarbeiter und Unternehmer

Geeignet für die Belegschaftsversorgung ebenso wie für Gesellschafter-Geschäftsführer – dort, wo versicherungsförmige Wege an ihre betragsmäßigen Grenzen stoßen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Für welche Unternehmen eignet sich eine Unterstützungskasse?

Grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe. Besonders interessant wird sie, wenn Versorgungszusagen oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG gewünscht sind oder die Liquidität im Unternehmen bleiben soll.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Kasse?

Die Unterstützungskasse gewährt satzungsgemäß keinen Rechtsanspruch. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung aus der Versorgungszusage trifft weiterhin das Trägerunternehmen – zusätzlich abgesichert über den PSVaG.

Können auch Gesellschafter-Geschäftsführer versorgt werden?

Ja. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern sind allerdings Erdienbarkeit, Angemessenheit und Finanzierbarkeit zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wird.

Wie werden die Leistungen besteuert?

Nachgelagert: Die Versorgungsleistungen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Anwartschaftsphase fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

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Kontakt

Sprechen wir über Ihre Ausgangslage

In einem ersten Gespräch klären wir, ob eine Unterstützungskasse für Ihr Unternehmen in Frage kommt – und rechnen die Effekte für Sie durch.

Mittelpunkt Mensch Versorgungskasse e.V.
Hauptstraße 25
86756 Reimlingen

Telefon +49 9081 8050796
Telefax +49 9081 8050792
info@mittelpunktmensch-vk.de

Vorstand
Klaus Graumann
Christian Bosse