Der Durchführungsweg
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege. Die Unterstützungskasse ist der älteste und zugleich der flexibelste.
Sie ist weder an Höchstbeträge nach § 3 Nr. 63 EStG noch an die Anlagevorschriften der Versicherungsaufsicht gebunden. Das eröffnet Gestaltungsspielräume, die versicherungsförmige Wege nicht bieten – bei der Höhe der Versorgung ebenso wie bei der Frage, wo das Kapital arbeitet.
Der Kapitalkreislauf
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse verlassen die zugewendeten Mittel Ihr Unternehmen nicht dauerhaft. Sie fließen als Darlehen zurück und finanzieren dort weiter Ihr Geschäft – während die Versorgungszusage steht.

Wie es funktioniert
- Das Trägerunternehmen erteilt eine Versorgungszusage und wird Mitglied der Kasse.
- Es wendet der Kasse Mittel zu; diese Zuwendungen sind nach § 4d EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig.
- Die Kasse legt die Mittel an – bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse regelmäßig als Darlehen an das Trägerunternehmen zurück.
- Im Versorgungsfall zahlt die Kasse die Leistungen an die Versorgungsberechtigten aus.
Ihre Vorteile
- Keine betragsmäßige Begrenzung der Versorgungshöhe wie bei versicherungsförmigen Wegen.
- Liquidität bleibt im Unternehmen und arbeitet dort weiter.
- Gestaltbar für die Belegschaft und für Gesellschafter-Geschäftsführer.
- In der Anwartschaftsphase beitragsfrei in der Sozialversicherung.
- Gesetzlicher Insolvenzschutz über den PSVaG.
